Feldmark, Fischerei und Flößerei
Der Stadt Gronau gehört eine Feldmark von 1865,5 Hektar Fläche; davon sind 1229 Hektar Acker, 34 Hektar Gärten, 142 Hektar Wiesen und Weiden, 271 Hektar Wald, 149 Hektar Unland, Wege, Wasser usw., 34 Hektar Haus- und Hofräume und 4 Hektar Obstanlagen. Die Stadt Gronau selbst besitzt 59 Hektar Land: 32 Hektar Acker, Wiesen und Gärten, die verpachtet sind, und 27 Hektar, die sich auf 4 Holzteile, den Stadtpark, Sportplatz und Uferruten verteilen.
Rein landwirtschaftliche Betriebe sind nur noch 7 in der Stadt Gronau vorhanden mit 194,27 Hektar; die übrige Ackerfläche befindet sich als Besitz oder Pachtland in den Händen von auswärtigen Landwirten oder von Angehörigen nichtlandwirtschaftlicher Berufe.
Die Gronauer Feldmark reicht im Norden bis dicht vor Elze und an den Uthberg, im Westen bis hinter die Eisenbahn, im Süden bis zur Tillischlucht und im Osten bis vor Dötzum und an den Schneeberg bei Barfelde. Das Land ist, soweit es bäuerlich genutzt wird, durchweg hochwertiger Ackerboden, die verhältnismäßig reiche Erträge liefern. Viele Wiesen vor der Stadt (in der Kuh- Ober- u. Untermasch) und die große Forst boten Gelegenheit zur Viehzucht, die denn auch einst in recht erheblichem Umfange betrieben wurde. Namen wie die "Kuhmasch" an der Leine und das "Kuhlager" im Holze erinnern noch heute an die Zeit, da man "Hut und Weide" gemeinsam hatte. Seitens der Stadt waren ein Kuhhirt, ein Rinder- und ein Schweinehirt angestellt. Die adeligen Höfe sowohl wie die Stadt unterhielten große Schäfereien; der "Schäferhof" einst zum Bennigsenschen Gute gehörend (heute teilweise im Besitz der Familie Schneehagen) gibt davon noch Kunde. Trotz der gemeinsamen Weidennutzung konnten noch alljährlich sogenannte Ratswiesen, der Stadt gehörig, verpachtet werden.
Im Laufe des letzten Jahrhunderts hat die Landwirtschaft in all ihren Betriebszweigen und -formen stärkste Wandlungen durchgemacht, die sich natürlicherweise bis auf die kleinste Einheit erstrecken, aber nur im größeren Zusammenhang verständlich dargestellt werden können. Es seien deshalb nur einige Zahlen über den gegenwärtigen Stand der Bodennutzung (feldmäßiger Anbau) und der Viehhaltung in der Feldmark Gronau mitgeteilt.
Bodennutzung 1931
Winterweizen | 375 Hektar |
Sommerweizen | 25 " |
Winterroggen | 204 " |
Wintergerste | 75 " |
Hafer | 179 " |
Speiseerbsen | 1 " |
Ackerbohnen | 30 " |
Mischfrucht /Getreide- u. Hülsenfrucht | 5 " |
Frühkartoffeln | 3 " |
Spätkartoffeln | 30 " |
Zuckerrüben | 237 " |
Futterrüben | 15 " |
Sonstiges Gemüse | 1 " |
Klee | 41 " |
Luzerne | 8 " |
Viehhaltung 1930 (1. Dezember)
Pferde | 101 Stück |
Rindvieh | 250 " |
Schafe | 192 " |
Schweine | 918 " |
Ziegen | 135 " |
Kaninchen | 290 " |
Federvieh | 3749 " |
Bienenstöcke | 20 " |
Die Verkoppelung, d. h. Abrundung und Austausch der zahlreich versprengt liegenden Ländereien zu einheitlichen Besitzungen, begann 1853, nachdem bereits 1845 eine Teilung der Weiden stattgefunden hatte, worüber im Rathaus ein Abkommen (Rezeß) vorliegt.
Jahrhundertelang war der Gronauer Wald Gemeingut der Bürgerschaft. Im Jahre 1789 wurde er jedoch in 189 Teilen vor und hinter dem Berge - jedes Holzteil 3 hannoversche Morgen (3/4 Hektar) - unter die sogenannten "Reihebürger" (die vollberechtigten Bürger) aufgeteilt. Es geschah das durch ein Gemeinschaftsabkommen (im Besitz der Forstgemeinschaft "Hinter dem Berge" zu Gronau, zur Zeit aufbewahrt bei dem Geschäftsführer der Forstgenossenschaft, Direktor Gerowiet) mit dem schönen Namen "Holzverteilungs-Regulativ für die Interessenschaft des Gronauer Stadtholzes vom 6. September 1798". Jeder Reihebürger erhielt je ein Holzteil vor und hinter dem Berge.
Damit im Holze alles ordnungsgemäß zuging, mußten die Reihebürger sich, Tag um Tag wechselnd, sich als Holzgeschworene im Walde aufhalten. Und dies ist der
Eid der Holzgeschworenen,
wie er 1798 in dem erwähnten "Regulativ" (§39) festgelegt wurde:
"Ihr sollt geloben und schwören einen Eid zu Gott und auf sein heiliges Evangelium, daß ihr auf die Holzung der Stadt Gronau genau Acht haben, allen Schaden, welchen jemand darin vorzunehmen gesonnen sein sollte, nach Möglichkeit verhüten, auch, da er bereits verübt worden, dem Bürgermeister und Rat jedesmal zur Anzeige bringen, und dahin sehen, daß so wenig aus den Privat-Holz-Teilungen irgend eines Interessenten, als von dem aus dem Ratsreviere zum städtischen Behuf gefällten Holze, etwas entwendet oder sonst einer dieser Holzordnung zuwider laufende Handlung ausgeübt werde, mithin auch in dem übernommenen Geschäfte getreu und fleißig erweisen und den Vorteil des Ganzen sowohl als auch eines jeden Mitbürgers vor Augen haben und nach Möglichkeit beobachten, auch daher weder aus Gunst, Freundschaft, Geschenk oder Feindschaft nichts zu tun oder unterlassen und verschweigen wollet, welches euch der eingehändigten Holzverordnung zuwider läuft, so wahr euch Gott helfe und sein heiliges Evangelium".
Es gab in dem Wald nur einen einzigen befahrbaren Weg, und der war mit einem Schlagbaum versperrt, den nur der jeweilige Geschworene öffnen konnte. Mit dem Waldhammer bezeichnete der Obergeschworene die Bäume, die gefällt werden durften. Abfuhr des Holzes war nur Freitags und Sonnabends erlaubt. Jeder Holzfrevel wurde kurzerhand und streng bestraft.
Heute besteht ein Unterschied in der Behandlung der Holzteile vor und hinter dem Berge. Der Wald hinter dem Berge wurde schon seit langem (wahrscheinlich seit Anfang des vorigen Jahrhunderts) wieder gemeinschaftlich bewirtschaftet; 1897 schlossen sich die Waldteil-Besitzer zu einer Forstgenossenschaft "Hinter dem Berge" zusammen, die nun nach bestimmten Satzungen und unter Aufsicht des Staates ihre Wald verwaltet; sie hat einen eigenen Forstaufseher angestellt, und die einzelnen Genossen sind in dem Verfügungsrecht über ihre Bestände gewissen Beschränkungen unterworfen, die aber keineswegs so weit gehen, wie die eben geschilderten aus früherer Zeit. Nahezu unbeschränkter Herr ist dagegen jeder Besitzer eines Holzteils vor dem Berge. Er darf dort in seinem Stücke so viel Holz schlagen, wie er will, darf es auch jederzeit abfahren lassen und ist nur verpflichtet, für abgeschlagenes Holz neues anzupflanzen. Von dieser Freiheit ist während des Weltkrieges und gleich danach in bedauerlichem Umfange gebraucht gemacht worden: es wurden 17 Teile (51 Morgen) abgeholzt!
Bedürftige Einwohner erhalten gegen ganz geringe Gebühr das Recht, Mittwochs und Sonnabends im Walde herabgefallenes Holz (sog. Leseholz) zu sammeln, und zwar sowohl vor wie hinter dem Berge.
Aus der Geschichte der Gronauer Forst sind zwei Ereignisse erwähnenswert. Seit alter Zeit war die Gemeinde Barfelde berechtigt, ihr Vieh im Gronauer Walde weiden zu lassen. Die Schweine - um solche handelte es sich vorwiegend - richteten aber, besonders an dem Jungholze, viel Schaden an. Infolgedessen kam es zwischen den beiden Ortsschaften häufiger zu Streitigkeiten, die endlich um das Jahr 1800 dadurch beigelegt wurden, daß Gronau den Barfeldern 80 Morgen Wald abtrat; natürlich durften die letzteren ihr Vieh nicht mehr in den Gronauer Wald treiben.
Das andere wichtige Ereignisse ist der Vertrag, den im Jahre 1896 die Forstgenossenschaft "Hinter dem Berge" mit der Kali-Gesellschaft Ronnenberg auf 99 Jahre abschloß; danach zahlt die Kali-AG für das Nutzungsrecht im Gronauer Walde den Holzteil-Besitzern ein Wartegeld von etwa 50 Mark jährlich je Holzteil, eine zweiffellos nicht unangenehme Nebeneinnahme für die Besitzer! Der vorwiegend aus Buchen und Tannen bestehende Waldbestand ist durchweg gut und befindet sich in bester Pflege.
Es versteht sich von selbst, daß eine Stadt, wie Gronau so günstig an einem Fluß gelegen ist, diese Lage sich auch wirtschaftlich zunutze zu machen suchte. Der große Fischreichtum der Leine lieferte der Bevölkerung nicht nur ein willkommenes Nahrungsmittel, die Fischerei diente der Stadt auch wiederholt als Pfandgegenstand. Selbstverständlich war das Fischereirecht nicht allezeit unumstritten. Im Jahre 1519 wurde in einem Abkommen (Archiv zu Hannover) zwischen den Burgmannen, dem Rat und der Gemeinde zu Gronau bestimmt, daß Bürger und Gemeinde die Fischerei in der Leine, der Rat dagegen nur im "Alten Sumpe (Der "alte Sump" befand sich am Kampweg, dem heutigen Schwerdtfegerschen Hause gegenüber), genannt des "rades Busch" ausüben sollten. Die Fischer durften nur bei Nacht durch die Tore gehen und mußten ihren Fang zu denselben Preisen auf den Markt bringen. Die Leinefischerei gehörte zu den besonderen städtischen Rechten, die Herzog Erich d. I, im Jahre 1557 der Stadt Gronau eigens bestätigte. Infolge der zahlreichen Werksanlagen der Neuzeit am Flußlauf der Leine und der ihr zugeführten Abwässer ist der Fischreichtum gegen frühere Zeiten heute erheblich zurückgegangen. Immerhin besteht in Gronau seit 1928 ein Fischereiverein, der nicht nur bemüht ist, seinen Mitgliedern zu einem guten Fang zu verhelfen, sondern der vor allem auch eine schonende Behandlung und Hebung der Fischbestände anstrebt.
Gänzlich eingegangen ist ein anderer, einstmals recht blühender Gewerbszweig: die Flößerei. Noch zu Anfang des vorigen Jahrhunderts wurde sie aufs regste betrieben. Das Holz kam aus dem Harz und ging von Northeim auf der Leine herunter und weiter nach Hannover. Man flößte Langholz, Bretter, Latten und Brennholz. Letzteres war für den königlichen Hof bestimmt. Während das Bauholz zu großen Flößen vereinigt war, trieb das Brennholz massenweise in einzelnen Stücken (Bäckersplittern) dahin, so daß häufig beide Leinearme mit Holz bedeckt waren. In den für das Hinabflößen zu zahlenden "Holz- und Dielenzoll" teilten sich Gronau und Banteln je zur Hälfte. Dieser Zoll wurde öffentlich gegen Meistgebot verpachtet und verschaffte der Stadt eine gute Einnahme. In den Jahren 1815, 1816 und 1817 zahlte der Pächter z. B. 255 Taler jährlich. Dafür erhob er von allem Holz, das durch die Stadmühlenflut ging, folgende Flößerabgabe (eine Länge Tannenholz war 20 Fuß = etwa 6 Meter, ein Klumpen Dielen oder Latten war 15 Stück - ggr. = Gutegroschen, 1 Taler = 24 ggr. - Ein Meselbaum wird über ein Fuder Getreide gelegt und mit SEilen befestigt):
Für jede Länge Tannenholz | 3 ggr. |
Für 2 Klumpen Dielen | 1 Diele |
Für jede Länge Eichenholz | 6 ggr. |
Für jeden Klumpen Latten | 2 Laten |
Für jeden Klumpen Weselbäume | 1 Weselbaum |
Das in Gronau selbst benötigte Holz wurde auf dem städtischen "Filler", dem jetzigen Tannenholzplatze der Firma Dörrie (Pape), gelagert. Auch dieser städtische Lagerplatz war für etwa 8 Taler jährlich verpachtet. Der Pächter hob von jedem Wasserfuder Holz oder Dielen 2 mgr (1 Taler hatte 96 mgr = Mariengroschen, 1 mgr also 8 Pfennige) und von jedem Schock Latten 1 mgr. Lagergeld.
Obgleich die Flößerei durch die wachsende Zahl von Mühlen und Wehren erschwert wurde, hielt sie sich doch noch verhältnismäßig lange. Erst am Ende des vorigen Jahrhunderts hörte der Flößereibetrieb vollständig auf.
-Ende Teil 5 -
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